Die Nebenkostenabrechnung gehört zu den sehr konfliktträchtigen Themen im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter.
Das Mietrecht stellt dabei sehr hohe Anforderungen an Form und Inhalt der Nebenkostenabrechnung.
Das macht die
Betriebskostenabrechnung meist sehr zeit- und arbeitsintensiv. Durch sich ständig ändernde Gesetze erweist sie sich zudem oft als fehleranfällig.
Wir bieten als gesonderten Service die Erstellung einer kaufmännisch und rechtlich korrekten Jahresabrechnung an.
Vermieter werden durch die sogenannte kleine kaufmännische Hausverwaltung in besonderer Weise entlastet. Dieses Angebot
ist für Eigentümer interessant, die ihre Zeit nicht mit Buchhaltung verbringen möchten, ihre Immobilie darüber hinaus aber selbst
verwalten wollen.
Wir nehmen ihrerseits alle Belege und Informationen entgegen, die für die Erstellung einer rechtskonformen
Heiz- und Betriebskostenabrechnung notwendig sind.
Darunter fallen bspw. Belege für Straßenreinigung und Müllabfuhr, Allgemeinstrom, Kabelgebühren,
Hausreinigung, Gartenpflege, Hauswart, sowie Rechnungen für Wartung von Aufzügen und Zentralheizungen,
Warm- und Kaltwasser, Gebäude- und Haftpflichtversicherungen, etc.
Wir sammeln die von Ihnen erhaltenen Unterlagen im Verlauf eines Abrechnungszeitraumes. Fortlaufend prüfen, verbuchen und verrechnen wir nach folgenden Kriterien:
Abschließend bringen wir unsere Buchungen in eine für den Mieter verständliche und nachvollziehbare Form. Der fristgerechte Versand der Nebenkostenabrechnung eines jeden Kalenderjahres versteht sich von selbst.
Wir legen die Originalrechnungen und Belege, die die Grundlage für eine Abrechnung bilden, nach Vorgabe der Verwahrfristen ab. Der Empfänger der Nebenkostenabrechnung kann so jederzeit von seinem Recht Gebrauch machen, die Unterlagen im Original einzusehen.