Nach dem Wohnungseigentümergesetz kommt die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu.
Die Aufgaben der Wohneigentumsverwaltung ergeben sich dabei überwiegend aus rechtlichen Vorgaben. Dieses können nicht durch
Vereinbarungen oder Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung außer Kraft gesetzt oder beschränkt werden.
Aufgrund der komplexen wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Aufgaben wird die WEG-Verwaltung meist
an eine professionelle Hausverwaltung übertragen. Diese wird regelmäßig von einem Verwaltungsbeirat in ihrer Arbeit unterstützt.
Hausverwalter müssen zuverlässig, vertrauenswürdig und unparteiisch sein.
Die WEG-Verwaltung beinhaltet ausschließlich die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Um das in der Teilungserklärung
ausgewiesene Sondereigentum muss sich jeder Wohnungseigentümer selbst kümmern.
Wir kommunizieren mit Eigentümern, führen Beiratsgespräche, organisieren Eigentümerversammlungen. Wir prüfen Rechnungen und Belege mit dem Verwaltungsbeirat, erstellen Tagesordnungen, Hausordnungen, Wirtschaftspläne und Beschlussniederschriften.
Wir vergleichen Angebote, vergeben Aufträge, kontrollieren deren Ausführungen und begleichen Rechnungen. Wir erteilen Mängelrügen, machen Gewährleistungsansprüche geltend, bearbeiten Beschwerden und ahnden Verstöße gegen die Hausordnung. Wir leiten Maßnahmen zur Abwendung von Rechtsnachteilen für die Eigentümergemeinschaft ein und wirken bei Gerichtsterminen, Hausgeldklagen und Beschlussanfechtungen mit.
Wir führen Beschlusssammlungen, schließen Wartungs- und Versicherungsverträge ab und erteilen bei Bedarf Genehmigungen im Sinne der Gemeinschaft.
Wir erstellen Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen, erfassen Verbrauchswerte, erstellen oder veranlassen Heiz- und/oder Wasserkostenabrechnung und weisen haushaltsnahe Dienstleistungen aus.
Wir überwachen die Sollstellung von Hausgeldbeiträgen, bearbeiten Lastschriftbuchungen, veranlassen Zahlungen, buchen Geldein- und Geldausgänge, disponieren Geldmittel auf Giro- und Anlagekonten
Wir planen das Ansparen einer auskömmlichen Instandhaltungsrücklage, errechnen beschlossene Sonderumlagen und fordern diese ein. Wir beantragen beschlossene WEG-Darlehen und mahnen und klagen bei Zahlungsrückständen.
Wir führen Hausbegehungen mit dem Verwaltungsbeirat durch, überwachen die Wartung und Überprüfung von sicherheitstechnischen Anlagen, weisen Hausmeister und sonstige Dienstleister in ihre Aufgaben ein und überwachen die Auftragsausführung durch Handerwker.
Wir veranlassen Kleinreparaturen sowie beschlossene Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, beauftragen Schlüsselbestellungen, melden Schäden im Versicherungsfall, stellen einen telefonischen Notdienst bereit und kümmern uns um eine zeitnahe Schadenbeseitigung.